Seit dem 27. Aug. 2020 befinden sich die Schulen in Niedersachsen im sog. eingeschränkten Regelbetrieb.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Der Pflichtunterricht wird soweit möglich als Präsenzunterricht erteilt; das gilt auch für gemischte Gruppen, z. B. in Fremdsprachen, Religions- und Werte-und-Normen-Unterricht, sowie für den Sportunterricht.
- Auch Schülerinnen und Schüler, die zu einer der bekannten Risikogruppen gehören bzw. mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen.
Für einen weiteren Verbleib im Homeschooling ist nunmehr die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Diese Möglichkeit besteht nur für Schülerinnen und Schüler, die selbst zu einer Risikogruppe gehören. - Die Ganztagsbetreuung findet statt.
- In den Unterrichtsräumen ist die Abstandspflicht innerhalb der Lerngruppen aufgehoben; im Gegenzug besteht außerhalb der Unterrichtsräume in den Schulgebäuden Maskenpflicht.
Sollte aufgrund der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ein Wechsel in das sog. Szenario B "Schule im Wechselmodell" (= wochenweise wechselnder Unterricht in geteilten Gruppen) erforderlich werden, ist - wie alle weiteren bereits bekannten Regeln - der Mindestabstand auch wieder in den Unterrichtsräumen einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums "Schule in Corona-Zeiten: So ist Niedersachsen in das neue Schuljahr gestartet".
Aktuelle Information zum Infektionsgeschehen in Salzgitter sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamts der Stadt Salzgitter
Das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter hat zudem explizit Informationen für Reiserückkehrer/innen zusammengestellt. Zum Schutz der Schulgemeinschaft bitten wir um Beachtung der darin gegebenen Empfehlungen.
Was tun bei Erkältungssymptomen?
Zum richtigen Verhalten bei Erkältungssymptomen hat das Kultusministerium ein hilfreiches Merkblatt herausgegeben.
Bei Schüler/innen mit Krankheitssymptomen, die die Schule besuchen, empfiehlt es sich, dass der bzw. die Betreffende, aber auch alle anderen Schüler/innen der Klasse auch im Unterricht eine Maske tragen.
Ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung, bei dem auch die Schule weitere Maßnahmen einleiten würde, liegt gem. Definition des Landesgesundheitsamts nur dann vor, wenn Folgendes gegeben ist: Auftreten entsprechender Symptome (z. B. Atemwegserkrankungen jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn) in Verbindung mit einem bekannten Kontakt erster Ordnung zu einem bestätigten Covid-19 Fall. |
Hygienepläne